Steueroptimiert Investieren

Photovoltaik Anlagen

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben und Photovoltaik-Anlagen attraktiver zu machen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden wichtige Änderungen eingeführt, die eine positive Entwicklung in diesem Bereich unterstützen.

Unsere SIROC Experten erklären dir, wie du mit Photovoltaik steueroptimiert investierst, staatlich garantierte (steuerfreie) Erträge sicherst und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistest.

Photovoltaik Anlagen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit dem 01.01.2022 gibt es keine Einkommen- und Gewerbesteuer mehr auf Gewinne aus verkauftem Strom.

Dies gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden 30 Kilowatt (peak) oder bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) je Wohnung nicht überschreitet.
Für größere Photovoltaikanlagen greift die rückwirkende Steuerbefreiung nicht.

  • Ab 01.01.2023 fällt beim Kauf und der Installation keine Umsatzsteuer mehr an.
  • Bei älteren Anlagen gilt die Umsatzsteuer von 0% für Erweiterungen und den Ersatz defekter Module.
  • Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Photovoltaik-Anlagebetreiber 50% der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.
  • Mit der AfA können über die Laufzeit von 20 Jahren jährlich 5% des Kaufpreises (abzüglich des IAB) steuerlich abgesetzt werden

Das gilt für

PV-Anlagen bis 30 kW peak

  • Rückwirkend ab dem Jahr 2022 gilt: Erzielte Gewinne aus kleineren Photovoltaikanlagen sind von der Einkommenssteuer befreit.

Dies gilt für alle Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen, deren Nennleistung bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden 30 Kilowatt (peak) oder bei Mehrfamilienhäusern 15 Kilowatt (peak) je Wohnung nicht überschreitet.

  • Ebenso entfällt seit 2022 bei den genannten kleineren Photovoltaikanlagen auch die Gewerbesteuer.
  • Ab 2023 entfällt auch die Umsatzsteuer von 19 %. Du zahlst bei Photovoltaik-Anlagen keine Steuer mehr für den Kauf, die Lieferung und die Installation von Solarmodulen, allen Komponenten, die für den Betrieb benötigt werden und Batteriespeicher.

Das gilt übrigens auch rückwirkend für im Jahr 2022 gekaufte PV-Anlagen, wenn die Anlage frühestens am 01.01.2023 geliefert und installiert wird. Achtung: Im Zweifel kommt es darauf an, was in dem Vertrag zwischen dir und dem Lieferanten vereinbart wurde.

Das gilt für

PV-Anlagen über 30 kW peak

  • Für größere Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung über 30 Kilowatt (peak) bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bzw. über 15 Kilowatt (peak) je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern greift die rückwirkende Steuerbefreiung nicht.
  • Bei größeren Anlagen muss die Gewinnerzielungsabsicht geprüft werden, indem Einnahmen und Ausgaben über einen Zeitraum von 20 Jahren gegenübergestellt werden. Bei einem Verlust wird die Anlage als „Liebhaberei“ eingestuft und es fallen keine Einkommensteuern an.
  • Wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, wird bei größeren Anlagen für den Stromverkauf und den Eigenverbrauch  Einkommensteuer fällig.
  • Die Einspeisevergütung und der selbst verbrauchte Strom sind in der Regel mit 19 % Umsatzsteuer belegt.

Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn der voraussichtliche Umsatz im Anschaffungsjahr nicht höher als 22.000 Euro und im Folgejahr nicht höher als 50.000 Euro geschätzt wird. Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wird Umsatzsteuer auf den eingespeisten Strom erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Auch für den selbst verbrauchten Strom muss Umsatzsteuer gezahlt werden.

IAB (Investitionsabzugsbetrag) für PV-Anlagen

Du kannst in Deutschland als Unternehmen oder als Einzelunternehmer bzw. Freiberufler von den steuerlichen Vorteilen des IAB profitieren. Voraussetzung ist, dass du die Investition zu mindestens 90 % für betriebliche Zwecke nutzt.

Auch als Privatperson kannst du einfach ein Kleinunternehmen gründen, um ebenfalls vom IAB zu profitieren. Die Gründung erfolgt ohne großen bürokratischen Aufwand in deinem lokalen Finanzamt oder deiner Gemeinde.

Welche steuerlichen Vorteile bringt der IAB mit sich?

Durch den IAB kannst du als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage in Deutschland 50 % der Anschaffungskosten in einem Jahr abschreiben.

Beachte: Der IAB muss im Jahr VOR der Anschaffung in deiner Steuererklärung gebildet werden.

Wir von SIROC Online Steuerberatung helfen dir gerne bei der Nutzung des IAB für deine Photovoltaik-Investition. Kontaktiere uns für eine individuelle Beratung!

Rechenbeispiel 1

Steuerersparnis

  • Arbeitnehmer mit Jahresbruttoeinkommen von 70.000 Euro
  • Normale Steuerbelastung mit durchschnittlich ca. 14.000 Euro/Jahr
  • Investitionsvolumen für eine PV-Anlage (Anschaffung 2023) = 100.000 Euro (netto)
  • IAB (50 %) = 50.000 Euro der voraussichtlichen Anschaffungskosten
  • → Bedeutet für die Steuererklärung 2022 können rückwirkend 50.000 Euro (IAB) direkt abgesetzt werden.
  • STEUERERSPARNIS IN 2022 → CA 12.000 EURO

 

Rechenbeispiel 2

Rendite

  • Einnahmen (Durchschnittlicher Beispielwert: 2,7kWh/Tag pro 1.000 kW/h) =  2,7 x 365 x 0,078 x 75 = 5.765,175 Euro / Jahr Cashflow
  • Steuern müssen allerdings nur auf Einnahmen abzüglich der AfA* und weiterer Betriebsausgaben gezahlt werden.
  • 20 Jahre → 5 % von 50.000 Euro** = 2.500 Euro / Jahr AfA
  •  Zu versteuern sind also (5.765 Euro – 2.500 Euro =) nur 3.265 Euro / Jahr
  • 5,8 % BRUTTORENDITE / 100.000 EURO

 

*AfA = Absetzung für Abnutzung und bedeutet stark vereinfacht dass teure Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer absetzbar sind. Dafür gibt es vorgeschriebene Abschreibungstabellen, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen.

Die durchschnittliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage wird üblicherweise auf 20 Jahre angegeben, weshalb die Absetzung für Abnutzung pro Jahr ein Zwanzigstel des Kaufpreises – oder anders ausgedrückt 5 % – beträgt.

**Die AfA wird allerdings nur auf die Investmentsumme abzüglich des IAB angerechnet (Hier also auf 100.000 Investment – 50.000 IAB = 50.000 AfA)

Steueroptimiert Investieren

Du möchtest in PV-Anlagen investieren?

Dann nimm gerne Kontakt mit unserem Partner Steuern mit Kopf auf und du erhältst weitere Informationen, wie Du mit deinem Investment in PV-Anlagen dauerhaft (steuerfrei) Einnahmen generieren und gleichzeitig Steuern sparen kannst.

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